erschienen in ’Ariochs Offenbarungen 25’

Arioch - Fundus Verleihbedingungen

Gegenstände aus dem Arioch - Fundus können nur von Mitgliedern des Live-Rollenspielvereins "Ariochs Erben" ausgeliehen werde.

Das durch den Verleih des Arioch - Fundus eingenommene Geld wird ausschließlich zur Erweiterung und Instandhaltung des Fundus verwendet.

Die Verleihgebühr beträgt 20 öS pro Einzelstück bis zu einer Höchstgrenze von 300 öS.

Ausgenommen davon sind die Nebelmaschine, diese kostet 50 öS und die Zelte mit 80 öS pro Stück. Trotzdem beträgt die maximale Höchstgrenze der Verleihgebür 500 öS.

z.B. 10 Kostüme und 2 Zelte kosten 360 öS
alle Kostüme und Zelte usw. kosten 500 öS

Bei diversen Utensilien und Kleinteilen deren Wert deutlich davon abweicht kann der jeweilige Fundusverwalter einen anderen Betrag festlegen.

Zu hinterlegende Kaution:

Die maximal verlangte Kaution beträgt 2000 öS

Die Rückgabe ausgeliehener Gegenstände und Kostüme muß spätestens nach 14 Tagen ab dem Verleihdatum erfolgen, für jede Woche Verspätung erfolgt ein Aufschlag von 100 öS auf die Verleihgebühr.

Es werden nur saubere Gegenstände und Kostüme zurückgenommen, für die Reinigung muß der jeweilige Benützer sorgen. (Dies gilt ebenfalls für MASKEN!) Fundusgegenstände dürfen nicht weitergegeben werden, es ist immer derjenige verantwortlich und kann zur Rechenschaft gezogen werden, der diese ausgeliehen hat.

Kaputte oder verschwundene Gegenstände und Kostüme müssen entweder durch gleichwertige Teile ersetzt werden oder es muß nach Ermessen des jeweiligen Fundusverwalters für neuwertigen Ersatz bezahlt werden.

Es besteht seitens des Benützers kein Anspruch auf bestimmte Gegenstände im Fundus, da diese unter Umständen gerade von anderen Personen ausgeliehen sind.

© 1999 Tino Gertl, Chris Hotzy